BfV: Gefahr eines bewaffneten Kampfes deutscher Rechtsextremisten – Entwicklungen von 1997 bis Mitte 2004

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Gefahr eines bewaffneten Kampfes deutscher Rechtsextremisten -Entwicklungen von 1997 bis Mitte 2004

Bundesamt für Verfassungsschutz
Gefahr eines bewaffneten Kampfes
deutscher Rechtsextremisten – Entwicklungen
von 1997 bis Mitte 2004
Stand: Mi 2004

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Herausgeber: Bundesamt für Verfassungsschütz
Merianstr. 100 50765 Köln
Tel.: 01888-792/0
Fax: 01888-798365
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Stand:- Juli 2004
Bei inhaltlichen Fragen: Tel.: 0 18 88/792-2609 oäzr – J 318
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Bundesamt für Verfassungsschutz
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Stand:
Juli 2004

Bei inhaltlichen Fragen; Tel.;
xyz
Peter NAUMANN 9
Gruppe um Gerd ULRICH 10 r 2,5 Kreis um Meinolf SCHÖNBORN 11 v 2,6 Bfiefbombenanschläge in Österreich und Deutschland 12

KayDIESNER 13
Militante Gruppe im Raum Meerane (Sachsen) 14
Geplanter Rohrbömbenanschlag in Berlin („Kampfgruppe Scbörner15} 14
Robrbömbenfunde in Jena 15
EkkehardWEIL 16
SprenptoffansGhlag auf das Gaiinski-GratJ in Berlin 17
Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung in Göttfngen 18
Sprengstoffanschiag auf die ,)WehrmachtsaussteilungM
in Saarbrücken 19
Militante neonazistische Kleingruppe in Brandenburg 20
Missgiückter Brandanschlag auf die jüdische
(^ Synagoge in Erfurt . 21
2.17 Sprengstoffanschiag auf türkischen imbiss
in Eisenach 22
2.18 Geplanter Rohrbombenanschlag von Neonazis
auf Ausländerunterkunft in Bremen 22
2.19 Sicherstellung einer Rohrbombe bei Skinheads
in Bocholt 23
2.20 Waffenraub und Anschlagspläne des
Andre CHLADEK 24
„Nationale Bewegung“ 25
Geplanter Sprengstoffanschiag auf Asylbewerberheim in Lienen/Nordrhein-Westfalen “ -27
Sprengstoffanschlag auf jüdischen Friedhof in Berlin 27
Personenkreis militanter Rechtsextremisten
in Berlin um Paul Stuart BARRINGTON 28
2.25 Combat 18 (C18)-Strukfuren in Deutschland? 29.
3. Waffen
3.1 Sichersteilungen
3.2 Überlegungen der Szene zur legalen Bewaffnung
f 4. Wehrsportgruppen
5. Gewaftdlskussionr
5.1 Entwicklung der Gewaltdiskussion
5.2. Vorbilder für eine gewaltorientierte Strategie
Veröffentlichte Aufrufe zum bewaffneten Kampf
Verbreitung von Bombenbauanleitungen
5.5 Bewertung ■ ‚
:6, Bilanz und Prognose
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Nur im Fall WIESE kam es im April und Juli 2004 zu Anklageerhebungen nach § i 29a StGB..
Ein Schwerpunkt der Verdachtsfälle für einen bewaffneten Kampf lässt sich in den Jahren 1999 und 2000 feststellen. Die meisten dieser Bestrebungen konnten jedoch noch – bevor eine ernsthafte Gefährdung entstehen könnte – frühzeitig aufgedeckt und zerschlagen werden.
Diese Exekutivmaßnahmen trugen entscheidend dazu bei. dass seit 2001 nur vereinzelt Planungen von Rechtsextremisten für einen Einsatz von Waffen oder Sprengstoff bekannt wurden.
Die abschreckende Wirkung, die Exekutivmaßnahmen auf gewaltbereite Rechtsextremisten haben, zeigte sich auch im September 2003, nachdem durch das Zusammenwirken verschiedener Sicherheitsbehörden eine rechtsterroristische Gruppe um Martin WIESE zerschlagen werden konnte.
Für einen planmäßigen Kampf aus der Illegalität heraus, wie ihn auf linksextremistischer Seite die „Rote Armee Fraktion“ (RAF) führte, fehlt es derzeit bei Rechtsextremisten nicht nur an einer Strategie zur gewaltsamen Systemüberwindung, sondern auch an geeigneten Füliiungspersonen, Logistik, finanziellen Mitteln sowie einer wirkungsvollen Unterstützerszerie.
Möglich bleibt aber ein von Kleingruppen oder Einzelpersonen gefülirter„FeierabendteiTOrismus“.
Die bis heute über das Internet und in Szenepublikationen verbreiteten Gevvaltaufrafe treffen zwar auf ein Potenzial gewaltbereiter Rechtsextremisten, auf die insbesondere versclüedene Vor bilder für eine gewaltorientierte Strategie (u.a. „Werwolfkon-
zapf“, „Leaderless Resistance‘:.. „Turner Diaries“. „Combat 18*‘) eine gewisse Faszination ausüben. Die große Mehrheit der dein
iyyöscniideite.
Der Bericht enthält eine Darstellung der Verdachtsfälle in chronologischer Reihenfolge. Weitere Kapitel behandeln rechtsextremistische Wehrsportgrup-pen, Waffen- und Sprengstoöbesitz von Rechtsextremisten sowie die Gewalt-diskussion in der Szene.
2, Entwicklung seit 1997
2.1 Kreis um Anton PFAHLER
Bei dem Neonazi Anton PFAHLER lagen seit etwa Anfang 1997 Erkenntnisse über den Besitz von Waffen und Munition vor.
PFAHLBR – ein seit 1964 bekannter Rechtsextremist – war Funktionär der 1980 verbotenen „Wehrsportgruppe HOFFMANN“ und mehrerer weiterer rechtsextremistischer Organisationen, wie der DVU, der REP und zuletzt der NPD. Als Beteiligte standen sein Vertrauter Klaus DICK, der Skinhead Thomas GMEINER, der im Zusammenhang mit Welirsportübungen bekannt gewordene Jörg MICHALZ und nach seiner Haftentlassung Ende 1997 auch Alexander LARRASS in Verdacht. Der ehemalige Funktionär der „Aktion Sauberes Deutschland“ (ASD) LARRASS war wiederholt wegen Völksverhetzung verurteilt worden.
Aufgrumd von Hinweisen der LfV Bayern leitete das dortige LKA im Oktober 1997 gegen PFAHLER, DICK, GME1NER und MICHALZ sowie später auch gegen LARRASS ein Ermittlungsverfahren gem. § 129 StGB ein. Nach dem Einsatz eines verdeckten Ermittlers, der fünf Maschinenpistolen und drei Handgranaten von PFÄHLER und LARR ASS erwarb, erfolgte am 23. und 24. Juni 1998 der polizeiliche Zugriff. Dabei wurden u.a. elf Maschinenpistolen verschiedener Hersteller (Heckler & Koch, Uzi, Seorpion), fünf -Handgranaten, eine Schrotflinte, zwei Pistolen, Waffenteile und Munition sowie rechtsextremistisches Propagandamaterial, sichergestellt. Eine weitere M’P übergab PFAHLER der Polizei 1999 während eines Freigangs,
Die sichergssielhei) Waffen und Handgranate» stammten teilweise aus Waf-{‚enficschälten in Deutschland und Kroatien, teilweise-waren sit ^üs sn der
(fengesetz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jähren, und acht Monaten bzw. von vier Jahren und drei Monaten. Das Amtsgericht Neuburg an der Donau/Bayern verurteilte GME1NER am19, Oktober 1999 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung, Das Verfahren gegen DICK wurde gem. § 153 StPO und gegen MICHAL2 gem. § 170 Abs. 2 SfPÖ ein>-gestellt.
Im Februar 2001 wurde im Rahinen einer Durchsuchung der HaftzeJ le des LARRASS eine zehnseitige handscruifpche Abhandlung zum ‚Thema „Umgang,mit V-Mahn-Führem des Verfassungsschutzes und Verdeckten Ennitt-lern der Landeslcrifliinalärnter“ sichergestellt. Darin wird dazu aufgefordert, Verräter, Spione und Verdeckte Emittier sowie deren Familien auf brutale Weise zu töten. Das Emuttlungsverfahren wurde allerdings eingestellt, da die Planungen nicht genügend konkretisiert waren.
Am 12. Dezember 2001 wurde PFAHLER vorzeitig aus der Haft entlassen.
Die Polizei führte eine Gefährderansprache durch und schrieb ihn zur polizei
lichen Beobachtung aus, Erkenntnisse über neue rechtsextremistische Aktivi
täten PEAHLERs liegen noch nicht von Jedoch hatte er im Februar 2002 -
entgegen seinen Gerichtsauflagen – wieder Kontakt zu GMEINER. Von ei
nein unverändert rechtsextremistischen Weltbild ist aus zugehen, ,.
Unabhängig von PFAHLBR entwickelte LARRASS In jüngerer Zeit Ansätze j
zu Möglichen terroristischen Aktivitäten (vgl. Ziffer 2.2). £-,
i
2.2 Neue Aktivitäten des Alexander ROTELL! (geb. |S
LARRASS) j;
Aus der Briefüberwachung während seiner Haft ergaben sich Aiilialtspunkte h
dafür, dass LARRASS den Aufbau einer rechtsextremistischen Texrorörgani- I
sation plante. So versuchte er Gesinnungsgenossen für die Begehung ji
schwerster Straftaten gegen Vertreter von Sicherheitsbehörden oder Verräter {‚<
in den eigenen Reihen zu gewinnen. Außerdem rief er seine Gesinnungsge- )
nossen dazu auf mit ihm gemeinsam in Ostpreußen ein freies Betätigungsfeld f.-“
furNat!pnaiso£ialisten’zu schaffen, einen nationalrevolutionären \Wksbetrei- i
gen des Verdachts der Bildung einet terroristischen Vereinigung gem.
§’■ 129a StGB ein, in das auch die Rechtsextremisten Julius BECKER ond Lars
■£ULpEBRANDT einbezogen wurden.
(^ Offenbar, um sich den operativen Maßnahmen der Sieherheitsbehördeh zii entziehen, verbrachte LÄRRASS seit seiner Haftentlassung mehrere Monate bei Verwandten in Schweden und Italien. Er nahm Mitte 2003 neben der deutschen auch die italienische Staatsbürgerschaft an und führt den Namen seines Vaters R0TELLI. .
Es fielen Hinweise an, dass er für den 13. März 2004 zusammen mit anderen Personen aus dem allgerneinkriimneUen Milieu einen bewaffneten Raubüberfall planen könnte, Etkenntnisse, dass bei diesem Vorhaben politische Motive eine Rolle gespielt haben könnten, sind bisläng nicht bekannt geworden. Am selben Tag wurden die Verdächtigen vorläufig festgenommen und deren Wohnungen durchsucht, Verfahrensreleyante Gegenstände konnten nicht sichergestellt werden.
Am.3. April 2004 wurde ROTELLI beim Versuch der Einreise in die Schweiz von den dortigen Behörden festgenommen. Da gegen ihn bereits ein Einreiseverbot bestand, wurde er zu einem Monat Gefängnis auf Bewährung verurteilt ( Ad nach Deutschland abgeschoben. Er trug bei seiner Festnahme
1.875 €bei sich und gab als Grund seiner Einreise an, in Zürich zwei Snow-boaids kaufen zu wollen. Es besteht jedoch der Verdacht, dass er erneut Waf-fen(-teile) erwerben oder bei der letzten Reise zurückgelassene abholen wollte.
Am 7. Juli 2004 wurden bei ROTELLl und anderen Personen seines persönlichen Umfelds Hausdurchsuchungen durchgeführt.. Nach Mittteilung des LKA RP wurden lediglich schriftliche Unterlagen sichergestellt, die noch der Auswertung bedürfen.
Die Ermittlungen dauern an.
2,3 Peter NAUMANN
Der ehemalige Rechtsterrorist Peter NAUMANN war bereits 1988 u.a. wegen eines Spreiigsloffaiisehlages sowie versuchter Gründung einer tcrroristi -v.üv <:■.•■■■‘ i>‘!0 il)l)U • >m/.-.{••– ;.n
sowie eine größere Menge Munition sichergestellt. Der GBA leitete daraufhin gegen NAUMANN ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) sowie weiterer Delikte ein. Während der GBA im Juni 1996 das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung einstellte, wurde NAUMANN am 20. Januar 1998 wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz sowie das Kriegswaffenkotttrollgesetzd § 27 I Nr. 3,401 Nr. 4, IT Nr. 1,151 SpreiigG; 52 a INr. 1,371 Ziffer 1 d. WaffenG; 22 a I Ziffer 4, 3 niKWKG 52, 53, 54, 56 StGB) vom Amtsgericht Schwalnistadt/Hessen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die genauen Umstände der Waffen- und Sprengstoffbeschaffung konnten nicht vollständig aufgeklärt werden. Auch konnten keine Hinweise auf wahrscheinlich vorhandene Mittäter oder Mitwisser gewonnen werden. NAUMANN trat seither häufig als Redner oder Teilnehmer an Veranstaltungen versciiiedener rechtsextremistischer Organisationen auf. Es muss davon ausgegangen werden, dass er auch heute noch Gewalt zur Erreichung seiner politischen Ziele befürwortet.

2,4 Gruppe um Gerd ULRICH
Der ehemalige Anhänger der verbotenen , , Wiking Jugend“ (WJ) Gerd ULRICH führte seit etwa Juni 1993 mit Gesinnungsgenossen Wehrsportübungen durch. Dabei probten sie den Kampf gegen Polizei und „Linke“ und spähten Unterkünfte der Polizei, des Grenzschutzes sowie eine Bundes-wehrkaseme aus, Inder Folgezeit beschafften sich Mitglieder der Grappe Sprengmittel, legten Erddepots an und planten Sprengübungen. ULRICH – der Hauptakteur der Gruppe ■ verfügte über enge Kontakte zu NAUMANN (vgl. Ziff 2.3),

Aufgrund von Hinweisen des MAD leitete der C i»cn IM RfCB. Andi«-a>THHüFN Michnel KU
ein Ermittlungsverfahren wegeis cies Verdachts c achcü Verein leuns gern, § 12
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BAimJs IN FLU
November
) und Mai
1.9941 lin LH
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KWKG eingeleitetes Eiinittlurtgsyerfani-en wurde im Mai 1998 gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Gegen die übrigen Beschuldigten wurden Strafen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verhängt. LDLGE erhielt im r August 1997 einen Strafbefehl des Amtsgerichtes Mönchen in Höhe von 90 Tagessätzen z« je 30,-DM wegen Verstoßesgegen §40 Abs. 1 Nr.4i.V,m.§§ 27 Abs.l, 3 Abs. 4,1 Abs.2 und 2 Abs. 6 Sprengstoffgesetz. ULRICH wurde im März 1999 in zweiter Instanz vom Landgericht Detmold/Nordrhein-Westfalen wegen Verstoßes gegen §§ 1,3,27 Abs. 1,40 Abs. I Ziff.4 Sprengstoffgesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. THEIßEN wurde im Dezember 1999 in zweiter Instanz vom Landgericht Schwerin wegen Verstoßes gegen § 40Abs“. 1 Ziff. 4, Abs. 4 i.V.m § 27 Abs 1 Sprengstoff gesetz, §53 StGB zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Alle Urteile sind rechtskräftig.
Der Verdacht, dass NAUMANN Drahtzieher der Aktivitäten war, konnte nicht erhärtet werden. Ungeklärt ist auch die Herkunft eines Teils des Sprengstoffes. Den anderen Teil hatte LILGE1992 auf einem ehemaligen Schlachtfeld des Zweiten Weltkrieges in der Nähe von Halbe/Brandenburg mit Hilfe eines Metallsuchgerätes gefunden.
C Nach 1999 ergaben sich nur noch bei THEIßEN und ULRICH Hinweise auf weitere rechtsextremistische Aktivitäten.
ULRICH nahm an diversen rechtsextremistischen Veranstaltungen teil. Seit 2003 fanden darüber hinaus auf dem Grundstück des ULRICH mehrere Treffen von Personen aus der rechtsextremistischen Szene statt.
2.5 Kreis um Meinolf SCHÖNBORN
Meinolf SCHÖNBORN, der ehemalige Bundes Vorsitzende der 1992 verbotenen neonazistischen „Nationalistischen Front“ (NF), hatte 1991 einen Aufruf der NF zur Gründung eines „Nationalen Einsatzkommandos“ (NEK) unterzeichnet.
Aufgabe dieses NEK sollte die Aufstellung kadermäßig gegliederter, mobiler Verbände sein. die für de» politischen Kampf auf der Straße und die Planung
^w.i.atiöjjuiijvsü uaiui, uoäs avtiviNtJUKiN seltner militante Planungen ver-‚folgte, ließen sieh bisher niehthestätigen. Seine Isolation in der rechtsextremistischen Szene und sein begrenzter HandlungsspieJiauni nach der Zerschlagung der NF und nach seiner Haft erschweren es ihm, erneut Gesinnungsgenossen um sich zu scharen.
2,6 Briefbombenanschläge in Österreich und Deutschland
Eine Serie von Briefbombenanschlägen, die sieh 1993 bis 1995 in Österreich und Deutschland ereignete, konnte 1997 aufgeklärt werden. Am 1. Oktober 1997 nahm die Polizei in Österreich den österreichischen Staatsbürger Franz FUCHS fest, nachdem dieser bei einer Polizeikontrolle in anderer Sache einen mitgeführten Sprengsatz gezündet hatte. Bei dieser – vermutlich in Selbstmordabsicht ausgeführten -Tat verlor FUCHS beide Hände. Die anschließende Wohnungsdurchsuchung und weitere Ermittlungen führten zu dem dringenden Tatverdacht gegen FUCHS, der sich selbst als Bote einer ,$ajuwarisehen Befreiungsarmee“ (BBA) bezeichnete..
Bei den Ansehlägen der vorgeblichen BBA waren 1995 in Österreich vier Roma durch eine Sprengfaiie ums Leben gekommen. Der frühere Wiener Ober-biärgenneisfer Helmut Zilk wurde – wie mehrere weitere Opfer – durch Brief-bomben schwer verletzt. In Deutschland waren die ‚farbige Fernsehmoderato-rin Arabella Kiesbäüer sowie der stellvertretende Bürgermeister von Lübeck, Dietrich Szanteit,- Adressaten von FUCHS‘ Briefbombeit

%g. HerAm zo. reoruar iwö ücgaitjiwnu t»i „«..« .-—
Karlau Selbstmord.
2.7 Kay DIESTER
Arn 19. Februar 1997 sehoss der militante Berliner Neonazi Kay DIESNER -nachdem er sich mit rechtsextremistischer Musik aufgeputscht hatte – den Buchhändler Klaus Baltraschat in dessen Geschäftsräumen in Berlin/Alt-Marzahn init einem selbstladeiiden Schiotgewelir nieder. Infolgedessen muss-ten dem Opfer später der linke Unterarm und der kleine Finger der rechten Hand amputiert werden. Da sich im selben Baus die Bezirksgeschäftsstelie der „Partei des demokratischen Sozialismus“ (PDS) und das Wahlbüro des ‚damaligen’MdB der PDS Dr. Gregor Gysi befanden, ging DIESNER davon aus, däss es sich bei Baltruscliat um ein Mitglied der PDS handelte, die er für gewaltsame Ausschreitungen gegen Demonstranten der „Jungen Nationaldemokraten“ (IN) am 15. Februar 1997 im Berliner Bezirk Hellersdorf verantwortlich machte.
Nach der Tat fuhr DIESNER mit seinem Pkw nach Schleswig-Holstein. Am 23. Februar 1997 geriet er auf der Rückfahrt nach Berlin auf dem Autobahn-rastpiatz Roseburg bei Gudow/Schleswig-Holstein in eine Polizeikontrölle, in deren Verlauf er das Feuer auf die beiden kontrollierenden Polizeibeamten eröffnete. Dabei wurde ein Polizist so schwer getroffen, dass er wenig später seinen Verletzungen erlag. Dem anderen Beamten gelang mit erheblichen Verletzungen die Flucht. Bei einer anschließenden Verfolgungsjagd konnte.. DIESNER dann gestellt und festgenommenwerden.
Das Landgericht Lübeck/Schleswig-Holstein verurteilte DfESNER am 1. Dezember 1997 wegen Mordes sowie zweifachen versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil teilweise auf und verwies es zur Neu verhandlung an das Landgericht zurück. Eine Entscheidung vom 8. Dezember 1999 bestätigte die ursprüngliche Verurteilung.
Der Fall DfESNER zeigt einmal mehr, dass der Waffenbesitz in der Szene ein erhebliches Gefahrenpotcnzia! birgt und gewalttätige Einzeltäter ein tmkätku-huta•!>!% U‘ x »i ‚-‚I l s’l
Mitte i.yy/ erlangten die vertassungsschutzbehörden Erkenntnisse über eine iMIitante rechtsextremistische Grappierongim Raum Meerarie, die im Verdacht stand, im Besitz schärfer, vollautomatischer S.chassWaßfen. zu sein. Bei diesen Personen handelte es sich um Michael REINHOLD, Thomas VOIGTLÄNDER, Mario LUTHARDT, Jürgen ROSIN, Henry GALLUS sowie um Peter PLECHATSCH.

LAN DESKRIMI«A!, A MT SACHSEN

Aufgrund von entsprechenden Hinweisen der Verfässungsschutzbehör-den konnte die Polizei bei umfangreichen Durchsuchungsmaßnälimen am 8/9. Oktober 1997 sowie im Rahmennachfolgender Ermittlungen umfangreiche Bestände an Waffen (darunter vollautomatische Kriegswaffen), Waffenteile, Munition, neonazistisches Propagandamaterial sowie einen selbstgebauten, zündfähigen Sprengkörper sicherstellen. Gegen REINHOLD, LUTHARDT, VOIGTLÄNDER und ROSIN erging Haftbefehl. Bei einer ÄnsehJussdurchsuchung im Raum Stuttgart am 9. Oktober stellte äie Polizei bei der Kontaktperson Roman KRASCH, der die Waffenbeschaffung der Gruppierung M Raum Baden-Württemberg und in der Schweiz organisierte, weitere Waffen und Sprengmittel sicher.
Am 13, April 2000 verurteilte das Landgericht Chemnitz/Sachsen LUTHARDT und VOIGTLÄNDER u.a. wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz bzw. gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren, REINHOLD zu einem Jahr sowie ROS IN und GALLUS zu jeweils acht Monaten, Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Es konnte kein Hinweis erbracht werden, dass die siehergestellten Waffen von dem Personenkreis für militante Aktionen genutzt werden, sollten.
2,9 Geplanter Rohrbombenanschlag In Berlin ■ („Kampfgruppe Schörner“)

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Am 8- Dezember 1997 durchsuchte die Berliner Polizei – unabhängig von diesem Rohrbornbenfiind – die Wohnungen von insgesamt 17 Mitgliedern der neonazistischen Gruppierungen „Kameradschaft Treptow“ und „Kameradschaft Köpenick“ wegen des Verdachts der Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.: Bei MÜLLER bescMagnahmte die Polizei einen Karabinef, Anleitungen für die Herstellung von Senfgas sowie Materialien zur Herstellung von Rohrbornben. DEMMIG gestand im Laufe der Ermittlungen, gemeinsam mit MÜLLER den Sprengstöffanschlag geplant zu haben, da Kowsfci gemeinsam mit einer weiteren Person einen Kameraden verprügelt habe.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte DEMMIG am 8. April 1998 zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung. Am 20, Mai 1998 wurde MÜLLER vom AG Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
2.10 Rohrbombenfunde in Jena
1997 lagen Anhaltspunkte dafür vor, dass drei Mitglieder des neonazistischen
„Thüringer Heimatschutzes“ (THS) im Raum Jena Rolirbombenaitschlage
vorbereitete».
Nach Hinweisen der LfV Thüringen durchsuchte die Polizei am 26. Januar
1998 in Jena die Wohnobjekte von Uwe BÖHNHARDT Uwe MUNDLOS
und Beate ZSCHÄPE sowie eine von diesen genutzte Garage. In der Garage
stellte die Polizei vier funktiDiisfahige Rohrbomben sicher. Gegen die drei
Tatverdächtigen erging HaftbefehL Die Beschuldigten flüchteten daraufhin.
Im Zeitraum zwischen April 1996 und Dezember 1997 waren im Raum Jena selbstgefertigte Sprengkörper bzw. Bombenattrappen aufgefunden worden. In einem der Fälle verurteilte das Landgericht Gera BÖHNHARDT in der Berufungsinstanz am 16. Oktober 1997 zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, die er noch niclvt.an treten musste. BÖHNHARDT halte im April 1996 zwei Bombenattrappen an.einer Autobahnbrücke bei ‚.Jena an c.i-. nein Puppentorso -he festig), der die Aufschrift .Jude“ trug. Währemi des lau-
deruitt ein rot angestrichener, mit zwei Hakenkreuzen versehener Koffer festgestellt,
Es ist zü vermuten, dass die Flüchtigeß auch an diesen betreffenden Vorfällen beteiligt waren. Hinweise dafür, dass mittels der sichergestellten Rohrbom-ben konkrete tatsächliche Anschläge geplant waren, liegen nicht vor. Auch haben sieh keine Anhaltspunkte für weitere militante Aktivitäten der Flüchtigen ergeben.
Im Juni 2003 hat die Staatsanwaltschaft Gera das Ennittlungsverfahren gegen BÖHNHARDT, MUNDLOS und ZSCHÄPE wegen Eintritts der Verfol-gungsvetjäiiruttg nach § 170Abs. 2 StPO eingestellt.
2.11 Ekkehard WEIL
Im Oktober 1998 entzog sich der aas Berlin stammende ehemalige Rechtsterrorist Ekkehard WEIL dem Antritt einer Haftstrafe durch Flucht. WEIL war am 24, März 1998 vom Landgericht Berlin-Tiergarten in einer Berufungsver-handlung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung wegen Verstoßes gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie wegen Volks Verhetzung verurteilt worden.3 Bei Durchsuchungen der Wohuungen WEILs in Berlin und Bochum am 31. Januar 1995 hatte die Polizei neben verschiedenen rechtsextremistischen Schriften u.a. eine Handgranate mit Zünder, zwei elektronische Zünder; eine Zündmaschine, eine Pistole sowie größere Munitionsmengen sichergestellt.

Aufgrund seines Vorlaufes bestand der Verdacht, WEIL plane aus der Illegalität heraus schwere Straftaten. So hatte er sich bereits 1979 während eines Hafturlaubs über Belgien und Frankreich nach Österreich abgesetzt und dort 1982 zusammen mit österreichischen Rechtsextremisten SprengstoffanscMäge auf Geschäfts- und Wohnhäuser von Juden verübt, Schon 1970 hatte er einen, sowjetischen Soldaten am Ehrenmal in Berlin-Tiergarten durch Schüsse verletzt und 1979 einen Bran.daiisch.lag auf“ die Ge ille der „Sozialistischen Einheitspartei West-Berlin“ (SEW) ve:
übt.
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WEIL- sitzt, zur Zeit seine Reststrafe in der .IVA Bochum, ab. Die Haftentlassung erfolgt voraussichtlich im Januar 2ÖÖ5.
Bei WEIL handelt es sich um einen ungebrochen überzeugten und militanten Rechtsextremisten mit hoher Affinität zu Waffen und Sprengstoffen. Es ist zu erwarten, dass er nachseiner Haftentlassung erneut ein nicht unerhebliches Gefahrenpotenzial darstellt
2.12 Sprengstoffansehlag auf das Gälinski-Gfato in Berlin
Am Abend des 19. Dezember 1998 verübten bisher unbekannte Täter einen Sprengstoffanschlagauf das Grab des 1992 verstorbenen ehemaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden sowie der jüdischen Gemeinde in Berlin, Dr. Heinz Galiaski. Dabei wurde die 1,5 x 1,5 Meter große Grabplatte zerstört. Nach dem Ergebnis der kriminaltechnischen Untersuchung wurde für die Sprengung industriell gefertigtes Schwarzpulver verwendet, das auch Bestandteil von Feuerwerkskörpern ist. Die Täter hatten den Sprengstoff in die Metallkappe einer Gasflasche gefüllt, um die Wirkung der Detonation zu verstärken.
Bereits am 28, September 1998 waren an der Grabplatte Galinskis Schmäuch-spuren entdeckt worden, die auf den möglichen Versuch eines Sprengstoffanschlages hindeuteten. Ein Zusammenhang initdem Anschlag vom 19. Dezember 1998 konnte jedoch nicht hergestellt werden.
Im Zeitraum vom 23. bis 29. Dezember 1998 erhielten mehrere Adressaten in Berlin auf dem Postwege fünf gleichlautende Selbstbezichtigungsschreibeh einer Gruppierung „Freunde der Schulstraße – Kampfgemeinschaft für die Rückgewinnung des alten Namens“. Danach liegt angeblich kein rechtsextremistischer Hintergrund vor. Tatmotiv sei die Umbenennung der Schulstraße im Berliner Stadtteil Wedding in Heihz-Galiiiski-Straße.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit stammten die Schreiben jedoch von „Trittbrett-fahrem4*, Hierfür sprechen die-offensichtliche Unkenntnis über Details der ■ Straftat sowie der relativ lange Zeitraum zwischen Tat- und Bekennim»:.
waren neben BUDER Martin GOTTHARDT, Stephan PFINGSTEN und Stefan SCHAPER. Die vier damals 21- bis 3 l-jähiigea Neonazis verfügten über Kontakte zu bekannten Neonazis wie Thorsten HEISE und Tanja PRIVENAU. Alle bis auf BUDER unterstützten darüber hinaus die NPD bzw, würden später sogar Furiktionsträger auf lokaler Ebene (PFINGSTEN als NPD-Eteisvorsitzender in Göttingen). Aufgrund dieses Engagements waren sie vielfältigen Übergriffen der örtliche« Antifa-Szene ausgesetzt In der Folgezeit fielen einige Beteiligte – insbesondere BUDER – durch ungewöhnlich militante Äußerungen und Interesse an der Beschaffung von Anleitangen zur Herstellung von Sprengstoff und Sprengsätzen auf.
Intensive nachrichtendienstliche Ermittlungen ergaben Anhaltspunkte dafür, dass die konspirativ agierenden Betroffenen sich zusammenschließeh wollten, um den gewaltsamen Kampf für ihre politischen Ziele aufzunehmen und schwerste Straftaten zu begehen.
Nach Hinweisen des BfV leitete der GBA im August 1999 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachte der Bildung einer terroristischen Vereinigung ein und beauftragte das BKA mit den Ermittlungen,
Am 30. November 1999 durchsuchte das BKA die Wohniingen der Beschuldigten und stellte bei drei von ihnen unter anderem Materialien (insbesondere zur Herstellung von Sprengmitteln geeignete Chemikalien) sicher, die auf die Absieht hindeuten USB V herzustellen. Bei BUDER würden darüber hinaus z.T. aus dem Internet stammende Anleitungen zur Herstellung von Spreng-und Brandmittein und sonstiger explosionsfahiget Stoffe aufgefunden.
Zu potenziellen Anschlagszielen der Gruppierung ergaben sich keine weiteren Hinweise. Es stellte sieh jedoch heraus, dass BUDER als Hauptinitiator
versuchte, seine Kameraden zum’Händeln zu bewegen. Nach Einschätzung des BKA befanden sich die Beschuldigten noch.in einem Vorbereitungsstadi-üib und versuchten, anhand der aus dem Internet beschafften, ßau’anleitungen USBV herzustellen. Diese waren jedoch noch nicht zündfähig.
stellte die Staatsanwaltschaft Güttmgen im Mai zwu das vertanren gegen diese Personen gem. § 170 Abs. 2 StPO ein. Gegen SCHAPER, in dessen‘ Wohnung u.a. selbstlabpriertes Schwarzpulver, 90 Schuss scharfe Munition sowie 146 Selbstgebrannte zum Teil indizierte CDs mit rechtsextremistischen, und volksverhetzenden Texten gefunden worden waren, wurde das Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie wegen Völksverhetzuhg im Oktober 2000 ebenfalls nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Seit den Exekutivmaßnahmen sind zu keinem der Beteiligten Hinweise auf
militante Aktivitäten angefallen.
2.14 Sprengstoffanschlag auf die
„WehrmachtsaussteHung“ in Saarbrücken
Am. 9. März 1999 verübten bislang unbekannte Täter einen Sprengstoffaii-schlag auf das Ausstelkmgsgebäude der Wanderausstellung „Vernichtungskrieg-Verbrechen der Wehrmacht1941-1944″ in Saarbrücken. Der an einer frei zugänglichen Äußenmauer angebrachte Sprengsatz richtete am Gebäude und einer nahegelegenen Kirche erheblichen Sachschaden an. Die Exponate und die Stellwände der Ausstellung wurden durch herumfliegende GlasspMt-ter leicht beschädigt. Der gewählte Zeitpwnkt der Detonation (4.40 Uhr) lägst den Schluss zu, dass eine Gefährdung von Personen nicht beabsichtigt wac
Nach Ermittlungen der Polizei handelte es sich bei dem Sprengsatz um einen selbstgefertigten Explosivkörper, der mit einem militärischem Sprengstoff – Hexogen – in geschätzter Stärke von 1-2 kg bestückt und mit einer Eigensicherung (langes Kabel, Zünd-verzögerer) versehen war. Hexogen wird. auch von der Bundeswehr in verschiedenen ■Varianten in Munition und Handgranaten %’erwendet.

am
öftrer
lautende Selbstbeziehti
nen zwingenden Hinweis auf einen rechtsexteiidstischen Hintergrund des oder der Täter, Nach dieser Einsehätzung handelt es steh bei dem Briefschrei-bef um eine Person mit einer ausgeprägten Bewünderang für das Militär oder einer Neigung zur Glorifizierung des Soldatenmms. Die Tat wird von der Polizei nicht als rechtsextremistisch eingestuft fand aber bei militanten Rechtsextremisten große Resonanz.
Nach dem Anschlag erfolgten Resonanzstraftaten, die vermutüeh „Trittbrettfahrern“ zuzurechen waren. Unter anderem erhielt am.29* März eine Person aus München, die den selben Nachnamen wie der Leiter der Ausstellung,
Hannes Heer, trägt, ein in Salzburg aufgegebenes anonymes Päckchen mit einer Briefbombenattrappe.
2,15 Militante neonazistische Kleingruppe im Brandenburg
Im April des Jahres 2000 ergaben sich Hinweise zu einer Gruppierung militanter Neonazis im südlichen Brandenburg» die in Verdacht stand Anschläge gegen Angehörige der regionalen iinksextreimstischen Szene vorzubereiten.

Nach zuvor erfolgten Hinweisen der Verfassungsschutzbehörden beschlagnahmte das Landeskriminalamt Berlin am 13. Mai 2000 ein halbautomatisches Gewehr mit Munition und Zubehör bei dem Brandenburger Neonazi Ralf LÜCKÖW. Die Waffe mit Zusatzausrüstung wie .‘.Zielfernrohr und Schalldämpfer hatte LUGKOW – in Begleitung von Daniel GÄRTNER – kurz zuvor unter konspirativen Umständen bei Neu-Zittau/Brandenburg von den Berliner Reehtsextanisten Jean Rene BAUER und Frank LUTZ erhalten.
Nach weiteren Hinweisen der Verfassungsschutzbehörden stellte die Polizei am 10. Juni .2000’im Rahmen von I>urchsuchungsmaßnahmen wegen des Verdachts der Vorbereitung von Sprengstoftanschlägenbei dem Neonazi Nick GREGER in dessen Berliner Wohnung eine zündfähige Rohrbom.be und diverses Propaganääiraterial der NSDAP/AO sieber Bei der Rohrbombe handelte es sich um einen 20 es» langen, ‚¥*-‚Lol\ Metailrohf xylinder mit zwei

einer Vorlage aus dem Internet die funktions-rahige Rohrboinbe gefertigt hatte, milder das Auto eines politischen Gegners zerstört werden sollte.
Am 5. Oktober 2000 verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten LUTZ wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. LUGKOW wurde zu zwei Jahren, BAUER zu zehn Monaten und Daniel GÄRTNER zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt; die Strafen wurden jeweils zur Bewährung ausgesetzt.
Der Neonazi Garsten SZCZEPANSKI wurde in ein polizeiliches Zeugen-schutzprogranxm aufgenommen.
2.16 Missglüekter Brandanschlag auf die Jüdische Synagoge in Erfurt
Am 20. April 2000 (Jahrestag von Hitlers Geburtstag) verübten drei jugendliche Täter einen Brandanschlag auf die jüdische Synagoge in Erfurt. Zwei Molötow-Cocktäils zerbrachen auf dem Dachgiebel und der Gebäuderückwand, ohne größeren Schaden anzurichten. In Tatortnähe hinterließen die Täter ein Sei bstbezichtigüngsschreiben mit folgendem Wortlaut:
„Der Anschlag basiert auf rein antisemitischer Ebene: Wir grüßen. den Verfassungsschutz Gotha—Heil Hitler-die Scheiteltiäger,“
Ein auf dem Schreiben festgestellter Fingerabdruck belastete den damals 18-jäfirigen Rechtsextremisten Andreas JOHN, welcher am 23. April festgenommen wurde. JOHNs Aussagen in der Untersuchungshaft führten zur Festnahme der beiden damals 17- bzw. 18-jährigeh Rechtsextremisten Carsten HAAG und Daniel KÖHLER,
Bei JOHN und HAAG handelte es sieh um Mitglieder des rechtsextremistischen „Bund Deutscher Patrioten“ (BDP), einer Absplitterung der NPD in Thüringen. JOHN war zudem von 1996 bis Mitte 1999 Mitglied der NPD. Als einziger der drei war er bereits wegen rechtsextremistisch motivierter Straftaten (gefährliche Körperverletzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger ‚Organisationeni vorbestraft.
Eisenach
Bei einem Sprengstoffanschlag auf einen türkischen Irnbiss entstand am
IG. August 2000 in Eisenaeh/Thüringen lediglich Sachschäden. Das Lokal
( war zum Tatzeitpunkt geschlossen.
Nach der Tat war zunächstin unmittelbarer Tatortnähe derdamalige stellvertretende thüringisehe Landesvorsitzende der, Jungen Nationaldemokraten“ (JN), Patrick WIES CHKE, festgenommen worden. Haupttäter war jedoch der 16-jährige Robert HOCHHAUS. Dieser gestand, die Tat aus fremdenfeindlichen Motiven verübt zu haben. Dabei wurde er von WIESCHKE und dem Ei-‚ senacher Neonazi Danny PFOTENHAUER unterstützt.
Am 16. Januar 2001 verurteilte das Amtsgericht Eisenach HOCHHAUS wegen der Herbeiführung einer Sprehgstoffexplosion zu einer Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung. WIESCHKE und PFOTENHAUER wurden am 15, .Januar 2002 u.a. wegen Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoff-explosioß verurteilt. Datier erhielt WIESCHKE eine Jugendstfafe von zwei Jahren und drei Monaten und PFOTENHAUER, eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
( 2.18 Geplanter Rorvrbombenanschtag von Neonazis
auf Ausländer Unterkunft In Bremen
Am 15. August 2000 fiel der Bremer Neonazi Falk VON LUBKE durch eine PiakatklebeaktiGn in Bremen anlässlich des Todestages von Rudolf Hess auf. Bei einer anschließender! Wohnungsdurehsuchung fanden sich bei ihm Anleitungen zum Bau von unkonventionellen Spreng- und Brand Vorrichtungen sowie geringe Mengen an Chemikalien, die zur Herstellung von Sprengstoff dienen können.
VON LÜBKE hatte bereits wiederholt rechtsextremistische Straftaten u.a. eine frerndenfeindlich motivierte Körperverletzung begangen.
Ermittlungen der Polizei ergaben in der Folgezeit den Verdacht, class VON LÜBKE einen Anschlag auf ein Asylbewerberheim plante.
Ani’31. Oktober 20.00 durchsuchte die Polizei daraufhin emem seine Woh-
Stoffanschlags zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Am „22, Februar 2ÖÖ1 verurteilte das Amtsgericht Breroen-Blumenthal VON LÖBKE wegen Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags zu drei Jahren Jugendhaft.
2*19 Sicherstellung einer Rohrbombe bei Skinheads in Bocholt
In der Nacht vom 14. auf den 15. Oktober 2000 kam es in BQeholt/Nordrhein-Westfalen zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Staatsangehörigen und Skinheads, wobei einige Skinheads verletzt wurden. In der Absicht sich zu rächen, riefen die Skinheads per Telefonkette Verstärkung herbei. Als die etwa 14-kÖpfige Personengrappe bei dem Versuch, sieh widerrechtlich Eintritt in ein Lokal zu verschaffen durch die von dem Wirt herbeigenifene Polizei kontrolliert wurde, wurde bei dem 19-jährigen Markus WBIKAMPaus Bocholt eine mitgefühlte Rohrbombe sichergestellt. Nach Bewertung des LKA Düsseldorf war das mit Sprengstoff (vermutlich Schwarzpulver) gefüllte und verschweißte Rohr wahrscheinlich zündfähtg und hätte im Falle einer Explosion erhebliche Schaden bis hin zur Tötung von Personen verursachen können.
Über den Besitzer der Rohrbombe lagen keine polizeilichen Erkenntoisse vor. Er gab an, die Rohrbombe von dem Skinhead und zeitweiligen NPD-Mitglied Stefan TSCHEÜSCHMER aus Harnminkein/Nor&hein-Westfalen ohne einen besonderen Anlass erhalten zu haben. Dieser hatte bereits wiederholt gegen das Waffen-, das Kriegswaffenkontroll- und das Sprengstoffgesetz verstoßen und war zuletzt im August 2Ö0Q in Untersuchungshaft genommen worden, als er in einer Apotheke Substanzen für den Bau eines Sprengsatzes kaufen wollte.
Am 18. Juni 2001 verurteilte das Amtsgericht Bocholt WEIKÄMP wegen
Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Nach Auffassung des Gerichts konnte ihm nicht nachgewiesen werden, dass er über eine bloße Drohung hinaus auch beabsichtigte. tatsächlich eine Sprengstoffexplosion herbeizuführen.
gen ihm missliebige Personen aus Politik, Bundeswehr, Medien und Gesellschaft; Als Motiv nannte er Hass auf die Bundeswehr, den Staat und die Gesellschaft im Allgemeinen. Inzwischen distanziere er sichJedoch von Gewalt,
CHLÄDEK war am 30. April 2000 nach Differenzen auf eigenen Antrag aus der Bundeswehr ausgeschieden. Als Zeitsoldat war er zuletzt Angehöriger der Eliteeittheit „Kommando Spezialkräfte“ (KSK). Den Verfassungssehutzbe-hördert lagen über ihn keine Erkenntnisse vor. Aus seinen Aussägen bei den Vernehmungen sowie Briefen,, die er während seiner Untersuchungshaft an die ihn vernehmenden Polizeibeamten schrieb, ergibt sich das Bild eines rechtsextremistischen Einzelgängers. Während er sich selbst als „nicht rechtsradikal“ bezeichnet und sieh von „den primitiven Schlägern, die Schwarze niederknüppeln“, distanziert» zeigt er andererseits fremdenfeindliche und nationalistische Auffassungen sowie Sympathie zur Person Adolf Hitlers und der Politik des Dritten Reichs. Der Hass auf Missstände in der bestehenden Politik- und Gesellschaftsform habe sich in ihm über Jahre verstärkt und schließlich zu der Tat geführt. Eist während seiner wochenlangen Flucht habe er erkannt, däss seine Idee, Mordanschläge auf Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens auszuführen, völlig unrealistisch gewesen sei und zu keiner Veränderung der politischen-gesellschaftlichen Situation geführt hätte. Aus diesem Grund habe er von seinem Vorhaben abgelassen und sich der Polizei gestellt.
Das Landgericht Hechuigen/Baderi-Württemberg verurteilte CHLÄDEK am 29. Januar 2001 wegen schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe.
Obgleich CHLÄDEK schließlich Abstand von seinen (noch in keiner Weise konkretisierten) Anschlagsplänen nahm, war er doch laut eigenem Bekunden in den ersten Tagen seiner Flucht entschlossen, sich einer drohenden Verhaftung durch Schusswaffengebrauch zu entziehen. Insofern ergeben sich Parallelen zu den Fällen des Münchener Oktoberfest-Attentäters Gimdolf KÖH- • LER (1980), des österreichischen (Brief-) Bombenattentäters Franz FUCHS (1993 bis 1.997) (vgl. Ziff. 2.6). und des Berliner Neonazis und Poiizisten-mörders Kay DlfiSNER i J 997} (vgL Ziff. 2.7). Auch hier handelte es sich nm fanatische hiüzcksioecr., deren Gewalttaten zu / „/! * ;■> i {< i^ 3 und Verletz-
Potsdam zu einem nachhaltigen militanten Kampf übergehen; konnte. Seit Januar 2000 ereigneten sieh dort eine Vielzähl ‚rechtsextremistisch motivierter Straftaten, insbesondere Propagandadelikte und Sachbeschädigungen, die sich gegen jüdische Einrichtungen und sowjetische Ehrenmale richteten. An den Tatorten fanden sieh in der Mehrzahl der Fälle Selbstbeziqhtigüngsschrei-beri der „Nationalen Bewegung“. Diese kurzen, mit Computer verfässten Schreiben nahmen in der Regel Bezug auf von Rechtsextremisten begangene Gedenktage wie beispielsweise den 20. April (Hitler-Geburtstag) und enthielten ein pathetisches Bekenntnis zum NS-Regime, antisemitische und fremdenfeindliche Hetze im Stil der NS-Zeit sowie antikonununistisehe Ausfälle.
Seit Ende 2000 wurden Brandanschläge begangen, für die sich die ^Nationale Bewegung“ verantwortlich erklärte. So brannte am 21 .September 2000 in Stahnsdorf (Kreis Potsdam-Mittelrnark/Brandenburg) der fahrbare. Imbissstand eines türkischen Staatsangehörigen aus. Im Brandsehutt fand sich in einer Kassette ein computergeschriebeöer Brief mit dem Text:
„ Kauft nicht hei Türken!!! Schluß mit der Schändung des deutschen Volkskörpers durch Ausländer und ihre Multikulti-Küche. Die Nationale Bewegung. “
Am 28. Dezember 2000 setzten Unbekannte erneut einen Imbisswagen eines Türken in Trebbin (Kreis Teltow-Fleming/Brandenburg) in Brand. In einer stark beschädigten Kassette wurde ein Zettel aufgefunden, auf dem ein Textfragmentzu erkennen ist:
,,,., Kampf gegen mansche Überbevölkerung und Kanackenfraß…
setzen Unschlüssigen, noch nicht zum öffentlichen Wiederstand Bereiten …n leuchtendes Zeichen!,… im Türken!!! …e Bewegung.“
Ebenfalls einen Bezug zur „Nationalen Bewegung“ vermutet die Polizei aufgrund der Tatausführung bei einem Brandanschlag auf einen türkischen Imbissstand am 13. Juni 2000 in Kleinmaehnow (Kreis Potsdam-Mittelmark). Ein Selbstbezichtigungsschreiben liegt jedoch nicht vor.
In der Nacht zum 8. Januar.2001 begingen unbekannte Täter einen Brandanschlag auf dieTrauerhaüe’des indischen Friedhofs in Potsdam. Sie setzten die
leti Quellen!‘!!
Die nationale Bewegung“ 4
Am 15. Januar 2ÖÖ1 ging bei einem Wohnheim für jüdische Zu-wanderer und Aussiedler in Potsdam ein Päckchen mit verdorbenem Fleisch und einem Schreiben ein, das weitere Anschläge androhte:
,,…. Heute geht noch Schweinefleisch auf den Transport! Morgen werdet ihr es wieder sein! Der Friedhof war nur der Anfang, erkennt endlich die Zeichen der Zeit! Sollte der vorhandene Schaden, wie angekündigt aus der deutschen Staatskasse bezahlt werden, dann erkennen wir darin einenweiteren Grund gegen das parasitäre Judentum entschlossen vorzugehen!…“
Nach bisherigen Erkenntnissen der Verfässungsschutzbehprden liegen bei insgesamt 16 Straftaten seit Januar 2000 Hinweise auf eine Täterschaft einer so genannten Rationalen Bewegung“ vor.
Der Generaibundesanwalt hat wegen der Eignung der Tat vorn 8, Januar 2001, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 120 GVG), die Ermittlungen übernommen. Nach einer Presseerklärung des GBA vorn 12. Januar 2001 solldabei auch geklärt -werden, ob die Voraussetzungen des § 129a StGB erfüllt sind.
Zu Mitgliedern und Struktur der „Nationalen Bewegung“ liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Die Tatumstände, die Diktion der Selbstbezichtigungsschreiben und das wiederholte Bekenntnis zur „Nationalen Bewegung“ sprechen dafür, dass vermutlich alle oder zumindest die Mehrzahl der oben aufgeführten Taten vorn selben Täterkreis begangen worden sind. NächEinschät-zung von Polizei und Verfässungsschutzbehdrden handelt es sich hierbei um eine Kleinstgruppe oder einen Einzeltäter. Bislang konnten jedoch noch keine Täter ermittelt werden.
Seit dem 15.. Januar 2001 wurden keine Straftaten mit der Selbslbezichtigung „Nationale Bewegung““ mehr bekannt. Möglicherweise haben die intensiv geführten Ermittlungen eine abschreckende Wirkung erzieh.
aai zx septeniDer zwi im Kanroen einer wonmragsuuraisucuung uci nvj-GENHAUS ein Kilogramm Ißdustriequecksiiber, aus Übungsmunition gewonnenes Schwarzpulver und teilweise aus dem Internet stammende Bom-benbaöänleitungen sicher, EGGENHAUS hatte das Quecksilber einen Monat zuvor aus dem Ghemieraum seiner Berufsschule entwendet. Der von ihm selbst gezeichnete Konstruktionsplan einer Bombe war nach kriminaltechni-schen Untersuchungen zur Herstellung eines explosionsfalnigen Sprengsatzes geeignet.
Das Jugendschöffengericht Ibbeabüreh/Nordrhein-Westfalen verurteilte EGGENHAUS am 12. Dezember 2001 wegen Vorbereitung eines Explosionsverbrechens und unter Einbeziehung früherer Verurteilungen rechtskräftig zu einer ßinheitsjugeiidstrafe von zweieinhalb Jahren. Nach Feststellung des Gerichts hatte EGGENHAUS aus fremdenfeindJichen Motiven geplant, einen selbstgebauten Sprengsatz gegen ein unbewohntes Holzhaus des Asylbewerberheims einzusetzen, um die Asylbewerber „zu erschrecken“ Eine Gewältausübung gegen Personen hatte EGGENHAUS nach Auffassung des Gerichts nicht beabsichtigt.
Einem 19-jährigen, der EGGENHAUS Bombenbauanleitungen beschafft hatte und ebenfalls wegen aHgemeiokriiaineller und rechtsextremistisch motivierter Straftaten polizeibekannt war, ließ sich die Beteiligung an der Planung und Durchführung des Explosionsverbrechens nicht nachweisen.
2.23 Sprengstoffansehlag auf jüdischen Friedhof in Berlin
Am Abend des 16. März 2002 verübten Unbekannte einen Sprengstoffanschlag auf den jüdischen Friedhof in Berlin-Charlöttenburg. Dabei kames im EingMgsbereich des Friedhofs zu Sachbeschädigungen, durch die Detonation wurden auch Fensterscheiben des Andachtsraums zerstört. Nach bisherigem Erkenntnisstand warfen die Täter den Sprengsatz über die Begrenzungsmauer des Friedhofs. Das LKA Berlin hat die Ermittlungen übernommen. Bislang fielen keine Hinweise auf den oder die Täter an.
Bereits am 19. .Dezember 1998 warder Friedhof Ziel eines ■Sprehgstoffän-
tian DAHL, Manuel MÄRMELOT und Patrick ROß-LER beteiligt. In der Wohnung DAHLs.’fanden mehrmals in der Woche Treffen statt, bei denen über Tatplanung und -Vorbereitung gesprochen werde.
Es sei geplant, Selbstläborate und konventionelle Sprengmittel illegal zu erwerben und einzusetzen. Dabei werde die Verletzung und Tötung von Personen, auch Von Kindern, billigend in Kauf genommen. Zwischen den Beteiligten sei zum Schutz vor Strafverfolgung eine konspirative Verhaltensweise verabredet worden. Die Gruppierung verfuge bereits über eine konkrete Anleitung zum Bau einer Röhrbomhe, niit der – nach Einschätzung desLKA-funktionsfähige Röhrborabeß hergestellt werden können.
Ein am 9. Juni 2001 beim lhfotelefon der Polizei eingegangener anonymer Anruf schien den Sachverhalt zu bestätigen.
Aufgrund dieser Erkennmisse führte die Polizei gegen die Gruppierung Über-wachungsmaßnahmen durch. In der Zeit vom 27. Juli bis 17. August 2001 erfolgte gegen DAHL eine Wphnraumüberwaehungsmaßnähme, welche diesem jedoch bekannt wurde. Somit konnten aus diesen Maßnahmen keine Erkenntnisse über konkrete Anschlagsplanungen gewönnen werden.
Eine belDAHL am 27, Juli 2001 durchgeführte Wohnungsdurchsuchüng wegen des Verdachts des Verstoßes nach§ 86ä StGB verlief zwar in diesem Sinne erfolgreich, erbrachte jedoch keinen Hinweis auf ein geplantes Sprengstoffverbrechen.
Nachdem der Verdacht der Planung und Vorbereitung eines Sprengstoffan-sehiags nicht erhärtet werden konnte, fanden im Oktober 2001 Gefährderansprachen statt, wobei die Verdächtigen entsprechende Planungen bestritten.
Am 11. Juni 2002 durchsuchte die Polizei in Berlin Wohnung sowie Arbeitsstelle B ARRINGTGNs als Betreiber der neonazistischen Homepage .„www.ss88.de“.
Bei der Dnrchsuchungsmaß’nalii.iie wurden zwei PC’s mit diversen Datenträgern, ‚CDs sowie zwei Schlagringe beschlagnahmt. Zudem fanden sich bei BARK INGTON in engjischer Sprache abgefaxste verschiedene .’Anleitungen 2’uro Bömbenbau sowie fünf Papierseiten,. die mit ,,Zenfralraf der Juden -!■
Die britische rechtsextremistische Gruppierung C18 genießt insbesondere unter gewaltbereiten Rechtsextremisten iß Deutschland hohe Anerkennung. Vor diesem Hintergrund wurde in der Vergangenheit bereits wiederholt die Bxis-Q .ten’z’von deutschen Cl‘.-^Strukturen suggeriert. Dabei diente der szeneinterne Bezug auf C18 in der Regel der eigenen Aufwertung und sollte nach außen den Bindruck einer gewissen Gefährlichkeit und Entschlossenheit vermitteln.
Seit Ende 2002 kam es wiederholt zu Ereignissen, bei denen Rechtsextremisten Bezüge zu Cl 8 herstellten, die Anlass gaben, die bisherige Bewertung, Cl 8-Strukturen seien in Deutschland nicht erkennbar, zu überprüfen. Im Einzelnen handelte es sich dabei um:
9 Erscheinen der ersten Ausgabe einer deutschen Fassung der briti– sehen C18-Publikation„Stormer“ Ende 2002.
Erscheinen der 3. Ausgabe des „Totenkopf-Magazins“ mit starken Bezügen zu Gl 8.
Schändung einer Gedenkstätte für jüdische Opfer des 2. Weltkrieges in Neustädt/Schle^wig-Holstein am 4, Mai 2003 und die später bekannt gewordene Selbstbezichtigung von „Combat 18-
( Deutschland“ auf einer britischen Cl-8-Horapage.
Angehörige der neonazistischen Szene -die sichauchals „C18 Pinneberg“ bezeichneten – versuchten, den regionalen Handel mit rechtsextremistischen Tonträgern zu kontrollieren und Konkurrenten einzuschüchtern.
Rechtsextremistische Straftaten mit Gl 8-Bezüg im Rems-Mun-Ereis/Baden-Wirttemberg von Januar bis Oktober 2003.
Einrichtung eines „deutschen Forums“ auf der englischsprachigen Homepage „combatl8.org“ Anfang 2004 mit’derzeit-mehreren hundert Beiträgen, deutscher Teilnehmer.
Nach diversen Besprechungen mit Vertrete.ro von Verfassungsschutzbehörden
der Länder, des BKA und befreundeter Dienste im vierten Quartal 2003 ergibi
sich folgendes Lagebüd: ■ ‚
zu beherrschen, Anschläge waren nicht geplant.
<*‘ Das EmiMungsvecfahren wegen der Schändung der jüdischen Gedenkstätte am 4, Mai 2003 in Neustadt/Sehleswig-Holstein steht mit den Ermittlungen gegen die Pinneberger Gruppierung nichtim Zusammenhang,
• Im Falle der Gruppierung in Backnang/Baden-Wüittemberg han
delt es sich um Mitglieder der regionalen Szene, die keine Verbin
dungen in andere Bundesländer unterhielten. Die Bezeichnung
„Combat 18″ wurde lediglich in der Absicht verwendet, eine
Drohkurisse aufzubauen.
RtitsmiMs Geschichte ftktiofisb&rl-chle flufwfo zur Gewalt,

* Die an C18 orientierten Schriften „Stornier“ und „Totenkopf Ma
gazin“, die das Prinzip des Jeaderiess resistance“ propagieren,
sind zwar in der deutschen rechtsextremistischen Szene bisher
nicht in großem Umfang verbreitet. Entsprechende Aufrufe, die
C1S. in Forrn eines „leäderiess resistance“ propagieren, finden
sich allerdings auch auf allgemein zugänglichen* von Briten be
triebenen Homepages von C18 und der „Racial Volunteer Force“
(RVF). Dies© Aufrufe vermitteln den
Adressaten allerdings keine Hand -
iußgsanweisungen für gezielte Aktio
nen, Ebenso enhäii auch das im Inter
net abrufbare CI8-Handbuch kaum An
leitungen zur Umsetzung der Strate
gien. Die Ausarbeitung „Practica!
Revolution – Guidelines For White Sur-
vivaT, die im „Totenköpf-Magazin“
übersetzt wurde, bleibt gleichfalls wei
testgehend im Allgemeinen verhaftet. MM^tW’WHMläfr’i
2,26 Waffen- und SprengstofffuricJe bei Durchsuchungen in der rechtsextremistischen Szene in Sachsen, Brandenburg und Bade-n-Wiirttemb.erg-
•RENTNER,Torsten, geb. 24.04.1979, Sachsen
• SCHIMMÄCK, Jens, geb. 03.01.1978, Sachsen
•TOEPE, Gerhard, geb. 14.02.1953, Brandenburg.
Der Sprengstoff sowie Magazine des Gewehrs G3 wurden bei SGHIMM ACK aufgefunden. Nach Informationen des BKA soll er diese Gegenstände während seiner Ausbildungszeit zum Unteroffizier bei der Bundeswehr im Jahr 2001 entwendet haben.
Die Durchsuchung bei FRNTIC ergab den Fund eines Plastikgewelires sowie eines durchbohrten Gewehrlaufes, dessen Besitz vermutlich nicht strafbar ist.
Bei TOEPE stellte die Polizei ca. 2500 Schuss Munition – überwiegend Kleinkaliber 0.22 – sicher. Dabei soll es sich um Bestände aus der Zeit handeln, als TOEPE als Sportschütze aktiv war. Nach Informationen des BKA soll das Verfahren gegen Hin eingestellt und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Den Durchsuchungen vorangegangen waren Eonittlungen der zuständigen Polizeibehörden nach dem Selbstmord eines Angehörigen der rechtsextremis-tiscten Szene Sachsens im September 2003, In diesem Zusammenhang wurden Fotos aufgefunden, auf denen u.a. FRNTIC, RENTNER und NUTSCH niit Waffen abgebildet waren.
FRNTIC ist dem BfV als Anführer der in Baden-Württemberg gegründeten Skinheadgruppierang, jpurchtlps und Treu“ (F&T) bekannt.
NUTSCH gehört der Gruppierung F&T, Sektion Schlesien an. Über Aktivitäten dieser in Hoyerswerda/Sachsen ansässigen Sektion liegen keine weiteren Erkenntnisse vor.
SCHIMMÄCK und RENTNER waren bislang lediglich als Angehörige der rechten Szene bekannt
Dero BKA liegen zu vier der fünf Beschuldigten Erkenntnisse über szenetypi-S’che Straftaten wie. Volksverhetzung und Körperverletzung vor.
Nach Auffassung des BKA haridcit es sich bei der Beschaffung des Surenc-
2,27 S’omken* und Waffertfund© bei Alexander MODLER
Wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz durchsuchte die Polizei am 30. und 3.1. Juli 2003 die Wohnung des Alexander MODLER in .Grünwald ■(Bayern) sowie dessen Arbeitsstelle in Mönchen,
Dabei stellte die Polizei u.a. elf unkonventionelle Sprengvorrichtungen, bereits mit Sprengzündern versehene Rohrbomben und weiteres Material zum ßonibenbau sicher. Außerdem fanden die Beamten umfangreiche Munitions-bestände, Luftdruck- und sogenannten Gotchawaffeii, eine Armbrust, ein Blasrohr, zwölf Wurfsteme und einen selbstgefertigten Schalldämpfer. Darüber hinaus wurde Literatur über JKainpftraining und den Bau von Sprengfällen und Bomben sichergestellt. Gegen MODLER erging Haftbefehl.
Ein bei MODLER sichergestelltes T-Shirt der „Kameradschaft München“ deutete auf Kontakte zur neonazistischen „Kameradschaft Süd“ des Martin WIESE hin. Aus dem Ermittlungsverfaliren des Generalbundesanwalts gegen den Personenkreis um WIESE (vgl. Ziffer 2.28) ergab sich, dass MODLER zumindest über Kontakte zu Dominic BAUMÄNN verfügte, der sich im Umfeld der „Kameradschaft Süd“ bewegte.
2.28 Martin WIESE und „Kameradschaft Süd“/ „Aktlonsbüro Süd“
Seit Mai 2003 hatte sich innerhalb der. „Kameradschaft‘-Süd“ (München) – die auch als „AktionsMro Süd“ bezeichnet’wurde – ein engerer Kreis um Martin WIESE gebildet („Schutzgruppe“ [SG]), der nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen als terroristische Vereinigung bezeichnet werden kann. Das von den Mitgliedern dieses straff organisierten, abgeschotteten Führungszirkels geteilte Ziel war die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grund-ordnüng mit Hilfe von.Ausehla.gen unter Verwendung von Schuss waffen und Sprengstoff,
eines tätlichen Angriffs auf einen griechischen Staatsbürger zu einer 1.5mona-, eigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt – fungierte Martin WIESE als Leiter «der „Kameradschaft Süd“.
( Die Mitglieder der „Schutzgruppe“ trafen sich wöchentlich, u m paramilitärische Übungen in Waldgebieten südwestlieh von Mönchen durchzuführen und andere Aufgaben ru besprechen. Hierzu zählte auch die von Monika STILL-GER koordinierte sogenannte „Anti-Antifa-Arbeit“. Sie bestand darin, persönliche Daten politischer Gegner auszuspähen und auszuwerten. Monika STILLGER nutzte hierfür ihre Tätigkeit bei der Postbank AQ hei der sie aus dem ihr zugänglichen Datenbestand personenbezogene Informationen abschrieb. Der Neonazi Thomas SCHATT forschte u.a. die Lebensunistände des Fraktionsvorsitzenden der SPD im Bayerischen Landtag aus. Zu konkreten Anschlagsplanungen hinsichtlich dessen Person kam es jedoch nicht.
Zum Trainihgsprogrämra der paramilitärischen Übungen gehörten körperli
che Ertüchtigung, mÜitMseher Drill und Schießübungen mit sogenannten
„Soft-Air-Waffen“ .
Spätestens ab dem Frühjahr 2003 begannen die Mitglieder der „Schutzgruppe“, Waffen und Sprengstoff zur gewaltsamen Durchsetzung ihrer politischen ( Vorstellungen zu beschaffen. Hierzu fuhr Martin WIESE in Begleitung zweier Gesinnungsgenossen Ende März/Anfang April 2003 nach Brüssow in Brandenburg, wo er den mit ihm seit langem befreundeten Andreas JOACHIM aufsuchte. Zur Unterstützung von WIESEs Organisation erwarb JOACHIM in dessen Auftrag sechs Pistolen und Munition von einem Waffen-händterin. Güstrow. Martin WIESE nahm diese Waffen mit zurück: nach Bayern. Ihr Verbleib ist ungeklärt.
Während eines weiteren Aufenthalts in Brüssow fasste Mailin WIESE Anfang Mai 2003 den Entschluss, die für den 9. November 2003 vorgesehene
Grundsteinlegung für Synagoge, jüdisches Gemeindezentrum und jüdisches
Museum in München durch einen Sprengstoffanschlag zu verhindern. Diese
Veranstaltung wurde in der rechtsextremistischen Szene als besonders sym-
bolirächtig eingeschätzt, WIESE informierte zunächst Raraona SCHENK und
Andreas JOACHIM über sein Vorhaben. Zur Ausführuuü; des noch nicht nä
Repräsentanten des Staates und der Religionsgemeinschaften, erheblich gefährdet gewesen,
Nach dem Stand der Ennittlungen nahmen die Rechtsextremisten um WIESE Mitte August 2003 von der weiteren Verfolgung des Anschlags Abstand, weil sie auf Grund polizeilicher Ennittlungen gegen einzelne von ihnen in anderer Sache die Aufdeckung des Vorhabens befürchteten, Von der Gruppe wurden daraufhin andere AnscMagsziele in der Münchener Innenstadt, wie der Marienplatz, in Erwägung gezogen. Zu konkreten Planungen kam es wegen der Verhaftung WIESEs und anderer Mitglieder seiner Gruppe jedoeh nicht mehr. Ira September 2003 wurden die Wohnungen von WIESE und weiteren Angehörigen der „Kameradschaft Süd“ sowie nicht der rechtsextretnistischen Szene angehörenden Beschuldigten in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg durchsucht. Dabei wurden u.a. zwei Pistolen der Marke Mauser, Kai. 7,65 mm, 1,2 kg TNT-Sprengstoff, zwei Handgranaten und Munition sichergestellt. Der Einsatz einer V-Person der LfV Bayern hatte zürn rechtzeitigen Einschreiten der Exekutivbehörden entscheidend beigetragen.
Der Generalbundesanwalt führt seit dem 11. September 2003 ein Ermittlungsverfahren gegen vierzehn Personen wegen des Verdachts der Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB). Diese Personen sind, mit einer Ausnahme, der „Kameradschaft Süd“ oder ihrem Umfeld zuzurechnen. Der GBA hat am 28. April 2004 zunächst gegen fünf Beschuldigte Anklage wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer rechteextremistisehen teiToristischen Vereinigung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München erhöben. Der Prozess hat’am 6. Oktober 2004 begonnen.
Arn 1. Juli 2004 hat der GBA vor dem Bayerischen Obersten Landgericht in München eine weitere Anklage gegen vier Personen, darunter WIESE als Rädelsführer, u. a wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung erhoben.
Bereits am 3. März hatte das Landgericht Neuruppin im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen WIESE in einem abgetrennten Verfahren zwei Männer aus Brandenburg. Marcel KUBNT und Steven Z3ETAL, wegen Verstoßes
2.29 Militante Aktionen aus dem RA-,F.-Umfeld‘?
Bei der Ende Januar 2004 durch den bayerischen Innenminister verbotenen „Fränkischen Aktionsfront“ (EA.F.) stellten „Anti-Antife-Aktivitäten“ einen Schwerpunkt der politischen Arbeit dar. Die Gruppierung um den Neonazi Matthias FISCHER unterhielt in diesem Zusammenhang Verbindungen zu dem führenden Nürnberger Neonazi und Anti-Antita-Akti visten Norman ( KEMPKEN. Da das Konzept der RA .F. neben der Recherchetätigkeit auch militante Aktionen gegen den politischen Gegner vorsah, besteht der Verdacht, dass gezielte gewaltsame Übergriffe gegen linke Szeneobjekte in den Jahren 2001 und 20Ö2 dem EAP-Umfeld zuzurechnen sind.
Zuletzt verübten Ende August 2003 unbekannte Täter einen Brandanschlag auf einen Pkw des Vaters eines linksextremistischen Szene-Aktivisten in Herzogenaurach. Das Auto wurde jedoch nur leicht beschädigt. Nach Einschätzung der Polizei könnte die Tat im Zusammenhang mit einem Brand am 23. Juli 2003 in der Garage des E’AJF.-Aktivisten Tommy MÜLLER stehen.
Am 22. Januar 2004 verbot der Innenminister-des Freistaats Bayern die F.A.F. «ach § 3 Vereinsgesetz, da sie sich wegen ihrer Wesensverwandtschaft .mit dem -Nationalsozialismus gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft.

gen mehrere eriaubmsptlrehüge Watten zum Kaufangeboten hatte. Äolässlieh eines Scheißkaufes wurde HEINZE und SELIGER schließlich durch Kräfte des SEK Sachsen festgesetzt. Die Polizei konnte bei dieser Aktion eine sogenannte Pumpgun sowie mehrere Handfeuerwaffen und Munition sicherstellen.
Inseinen Vernehmungen sagte HEINZE Presseberichten zufolge aus, dass er die Waffen in der rechtsextremistischen Szene verkaufen wollte.
HEINZE wurde inzwischen wegen illegalen Waffenhandels zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt, die er seit dem 19. Dezember 2003 in der J VA Bautzen verbüßt.
3. Waffen
3.1 Sichersteliungen
Rechtsextremisten, insbesondere Neonazis, haben häufig eine besondere Vorliebe flir Militaria und Waffen. Beim Sammeln von Weltkriegswaffen und Munition – oftmals Bodenfunden – können Rechtsextremisten dann auch in den Besitz von zöndfähigem Sprengstoff gelangen. Sie verstoßen damit gegen das Waffen-, das Kriegswafferikontrofi- und das Sprengstoffgesetz. Aus Sicht der Sfcherheitsbehörden ebenfalls bedenklich ist der illegale Erwerb und Besitz „scharfer Schusswaffen“ und von Munition. Hier spielen insbesondere Waffenbeschäffungen durch Kontakte ins kriminelle Milieu sowie im (ost-) europäischen Ausland eine wichtige Rolle.
Die Vielzahl der Meldungen über Sicherstellungen von Waffen, Sprengstoff und Munition sowie Quellenhinweise auf den (geplanten) Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Rechtsextremisten zeigen, dass innerhalb der rechtsextremistischen, insbesondere neonazistischen, Szene ein nicht zu unterschätzendes Arsenal an Waffen, Sprengstoff und Munition existieren dürfte.
Die Anlagen enthalten eine Übersicht über die Sicherstellung von Waffen, Munition und Sprengstoff mit erwiesenem oder zu vermutendem rechtsextremistischem Hintergrund in den Jahren’1999 bis 2003.fr

allerdings kein Rückschluss auf die tatsächliche‘ Bewaffnung innerhalb der Szene gezogen werden.7 Die gestiegene Aufmerksamkeit der Bevölkerung und die verstärkte Überwachung durch die Sieherheitsbehörden, verbunden mit der Furcht vor Hausdurchsuchungen dürfte viele rechtsextremistische Waffeiibesifeer zu erhöhter Vorsicht veranlasst haben. Sie dürften ihre Waffen nicht entsorgt* aber „ausgelagert“ haben. Damit ist die Gefahr eines spontanen Zugriffs auf diese Waffen sicherlich verringert aber keinesfalls beseitigt
3,2 Überlegungen der Szene zur legalen‘ Bewaffnung
Aufgrund, ihrer großen Affinität zu Waffen versuchen manche Rechtsextremisten, eine Ausbildung an Waffen in Reservistenkameradschaften und Schützenvereinen zu erhalten und so auf legalem Wege Waffenbesitzkarten und letztlich Schusswaffen zu erlangen. Einige Rechtsextremisten taten dies gezielt, um für den „Tag X“ ausgebildet Und gerüstet zu sein. Seit 1998 erhielt das BfVca. SO Hinweise auf einen legalen Waffenbesitz von Rechtsextremis.-ten. Dabei ist – da entsprechende Meldewege bislang fehlen – von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
4. Wehrsportgruppen
Militärische Übungen in Wehrsportgruppena können eine Vorstufe rechtsterroristischer Aktivitäten sein. * Dies gilt insbesondere, wenn derartige Übungen zur Vorbereitung auf gewaltsame Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner dienen.
Das BfV erhielt in den vergangenen Jahren immer wieder Meldungen über
solche Wehfsportübungen. Es handelt sich um konspirative lnUitärisehe
Zur Gruppierung Skinheads Sächsische Schweiz“ (SSS) ergaben Bnrüttlungen, dass sich einige Anhänger mitteis Wehrspöttübungen gezielt auf offensive Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner, insbesondere der linksextrenüstisehen „Antifa‘-Szene,, vorbereiten wollten. Durch umfassende exekutive Maßnahmen wurde die weitere Umsetzung dieser Pläne jedoch verhindert.
Dera BFV liegen auch aktuell eine Reihe vbn Meldungen vor, die auf (geplante) wehrsportähnliche Aktivitäten in der rechtsextremistischen Szene hindeu-tem die aber häufig schwer zu bewerten sind. Derzeit Hegen keine gesieheiten Erkenntnisse über die Existenz von straff geführten und auf einen längeren Zusammenhalt ausgerichtete Wehrsportgruppen vor.
Ausnahmen bilden möglicherweise die folgenden Falle;
* ?,Sportgruppe / Heimatwehr“ ran Tony FESTER
Bei einer Durchsuchung im Juni 2003 wurden in Camzow-Wallmow/Brandenburg bei FESTER Unterlagen aufgefunden, die auf den möglichen Aufbau einer Wehrsportgrappehinwiesen. Die Polizei stellte bei FESTER Waffen sicher.
* Wehrsportaktiyitäten bei Wismar (Jarael)
Am 07.06.2003 beobachtete ein Revierförster in einem Waidgebiet hei JaineJ/MecMeribmg-Vorpomniern sechs unbekannte Personen in Tarnanzügen mit Larigwaffen. Die Polizei stellte im Zuge der EiToittlungen vier .Luftdruckgewehre, zwei Schreckschusspistolen sowie acht Übungshandgranaten sicher, Teilnehmer waren u.a. Sven KRÜGER und Benjamin DOGE. Insgesamt sollen der Gruppe bis zu 20 Personen angehört haben. Ermittlungen wg. Verdachts auf Bildung einer bewaffneten Gruppe wurden aufgenommen.
* „Kameradschaft Frankfurt“ / Neonazikreis -um
Falco SCHÜSSLER
Bei einer Kontrolle von Mitgliedern der „Kameradschaft Frankfurt“ am
Halle/Saalkreis wurde erstmals eine Anzeige äui ^uiv-iu ufUUU& . ^,u Wehrsportübungen bekannt. Die Telefonnummer des Änsprechpaitners für diese Übungen war dem Rechtsextremisten Denis DECKER zuzuordnen.
‚.*.■ EaiHeraasehaft Nordland
Am 18. April nahm die Polizei fünf Kameradschaftsmitglieder bei einer Wehrsportübüßg in einem Waldgebiet südlich von Finowfurt/Branden-burg fest. Dort hatten sie Unterstände und Zelte aufgebaut und ein Lagerfeuer angezündet.
Bei Durchsuchungen in 15 Objekten von Mitgliedern der Kameradschaft wegen des Verdachts der Bildung einer Mminellen Vereinigung beschlagnahmten die Beamten Propagandamaterial sowie Hieb- und Stichwaffen und stellten einen Explosionssimulationskörper sicher.
Das Beispiel der SSS hat gezeigt, dass aus Wehrsportübungen – insbesondere ■im Zusammenhang mit ,JAnti-Antifa“-Aktivitäten – eine Gefahrenlage entstehen kann, die der intensiven Beobachtung bedarf. Insofern bleibt die Aufklärung von Ansätzen für Wehrsportaktivitäten ein wichtiger Teil der Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen durchdieVerfassungsschutzbehörden.
5. Gewaltdiskussion
5,1 Entwicklung, der Gewattdiskussion
Der Besitz von Waffen oder die Bildung von Wehrsportgruppen sind nicht die einzigen Indizien für die Bildung militanter Strukturen. Dazu gehört auch die wiederholt erklärte, verinnerlichte Gewaltbereitsehaft.
Die meisten Rechtsextremisten lehnen zumindest aus taktischen Erwägungen terroristische Anschläge und die Bildung terroristischer Gruppen ab. Sie befürchten, dass derartige Planungen den Sicherheitsbehöfden nicht verborgen bleiben und dementsprechend verstärkte Strafverfolgungsmaßhahrnen nach
sich ziehen würden. • ‚
!999 forderten jedoch einzelne Akteure öfter und aggressiver als in den Vor-
1944″ heiztencne uiskussiuu i /«^^»u«fc „* ^ .„„
de in der rechtsextremistischen Szene begrüßt. Bedauernd wurde festgestellt, dass. die „Sehandaüssteliung“ kaum in Mitleidenschaft gezogen worden sei. Als Reaktion aufstaatliche Maßnahmen sind darüber hinaus ab etwa 2000 wiederholt Aufforderungen bekannt geworden, gewaltsamen Widerstand gegen die Anflösung von Skinhead-Konzerten zu leisten.I0 Überlegungen zur Gewaltanwendung entspringen häufig auch Rachegedanken im Znsammenhang mit Aktionen aus der linksextremistischen Szene.
2001 kühlte die Gewaltdiskussipn insgesamt wieder deutlich ab. Die Terroranschläge in den USA am 11. September losten jedoch bei vielen deutschen Rechtsextremisten Begeisterung aus. Auf dem Höhepunkt ihrer äntiamerika-nischen und antisemitischen Agitation sprachen sieh einzelne Neonazis und Skinheads dafür aus, sich mit Islamisten im Kampf gegen Judentum, Kapital und USA zu solidarisieren. Eine nennenswerte Zusammenarbeit zwischen Rechtsextremisten und Islamisten konnte aber bislang nicht festgestellt werden. Vereinzelt forderten Rechtsextremisten im Zusammenhang mit den Terroranschlägen Racheaktionen gegen Islamisten. Solche Forderungen fanden jedoch kaum Widerhall in der rechtsextremistischen Szene.
Die szeneinterne Diskussion nach den Exekntivmaßnahmen gegen Martin WIESE und Angehörige der ^Kameradschaft Süd“ im September 2003 (vgl. Ziffer 2.28) zeigte, dass Gewaltaktionen zurzeit nahezu einhellig als kontra-prodüktiv abgelehnt werden.
5.2, Vorbilder für sine gewaltorientierte Strategie
Teilbereiche der militanten Szene sind fasziniert von terroristischen Taten und Konzepten. Neben den Taten Kay DIESNERs (vgl. Ziff. 2.7) diskutiert die Szene insbesondere folgende Vorbilder:
* Das „Werwolfkonzept“ fordert – in Anlehnung an eine gegen
Ende des Zweiten Weltkriegs von den Nationalsozialisten entwickelte Strategie des Partisanenkrieges – einen Kampf kleiner selbständig eingesetzter aber einbeitlicfi geführter „Werwolfeinhei-
; teuf‘, die im Untergrund agieren und unter einer gemeinsamen
Standszellen auf gemeinsanier ideologischer Basis aber weder unter einer einheitlichen Führung noch untereinander organisatorisch verbunden oder vernetzt den Staat bekämpfen.
Die „Turr*er~Oiaf ies“, ein Roman des inzwischen verstorbenen US-amerikanischen Rechtsextremisten William Pieree, sind in der Szene weit verbreitet. In dem Roman kämpft eine fiktive Hauptperson Earl Turner, Mitglied einer extrem militanten und rassistischen Organisation, mit Mord- und Terroranschlägen gegen Farbige, Juden und das gesarate politische System der USA. Das Buch, das Pieree unter dem Pseudonym „Andrew MAC DONALD“ verfasst hat» inspirierte die „White Power Bewegung“ “ weltweit und diente mogricherweise als Vorläge für den Bombenanschlag in Oklahoma City im April 1995, bei dem 168 Menschen den Tod fanden. Seit Mitte der 90er Jahre unterhielt Pieree gute Kontakte zur NPD und ihrer Jugendorganisation JR
Beachtung in der rechtsextremistischen Szene findet derzeit vor allem auch die britische neonazistische Gruppierung ^Combat 18″ (C18) (vgl. Ziffer 5.3). Die Organisation wurde 1992 als Ordnungstruppe der rechtsextremistischen „British National Party“ (BNP) gegründet. Sie spaltete sich jedoch schon 1993 im Zuge ihrer Radikalisierung wieder von der BNP ab. Danach entwickelte sich C18 immer mehr zu einer Selüägertruppe, die im Großraum London politische Gegner terrorisierte. Bis Mitte der 90er Jahre dominierte C18 die rechtsextremistische britische Sjdnheadmu^ sik-Szene. Nach internen Querelen schrumpfte die Organisation Ende der 90er Jahre, Ihr damaliger Anführer verfolgte das Ziel, C18 in eine terroristische Gruppe umzuformen und aus dem Untergrund heraus Anschläge durchzuführen. Programmatisch strebte- G18 Ende der 90er Jahre den Aufbau eines nationalsozialistischen Staates an, in dem „weiße Arier“ auf eigenem Land frei von nmltikultureUen Einflüssen leben und arbeiten köämen. Sie propagierte einen gewalttätigen Untergrundkampf als Mittel zur Ver- ‚ wirklichhih“ dieses Ziels und ZiihJfc alle Nicht-WeiBen, Jude»!,
5.3
und insbesondere kein bundesweites terroristisches Netzwerk.
In ihren teilweise in deutscher Sprache veröffentlichten Schriften propagieren sowohl GIB als, auch deren Abspaltung ,Jiaciai Vo-lunteer Force“ (RVF) den bewaffneten Kampf. So finden sieh derartige Gewaitaüfmfe auf den’einschlägigen C18 bzwl.’RVF nahestehenden Hompages, auf denen unter den Bezeichnungen „lead-erless resistance“ und „tone wolf‘-Taktik für militante Aktionsformen geworben wird (vgl. Ziff. 53).
Veröffentlichte Aufrufe zum bewaffneten Kampf
1999 und 2001 fordertenmerrxere neonazistische Veröffentlichungen offen zum bewaffneten Kampf gegen das System auf. Sie erheben nicht den Anspruch, eigene Handlungskonzepte zu entwickeln, sondern verweisen weitgehend auf die bekannten, oben genannter Vorbilder:
• Eine Gruppierung „nationalrevolutionäre-.’Zellen’* erklärte in einem Interview mit dem neonazistischen „Hamburger Sturm“
(Ausgabe 20/Mai 1999):
„Man darf einfach nicht vergessen, äasswir im Krieg sind mit diesem System unddagehen nun mal einige Bullen oder sonstige Feinde drauf,“
Dementsprechend bewertete die Gruppierung die Taten Kay DBESNERs positiv und bezeichnete die militante britische neonazistische Gruppierung „Combat 38″ als einzige politisch akzeptable Organisation. Wer bei den „national-revolutionären Zellen“ mitmachen wolle, müsse mindestens 21 Jahre alt sein, möglichst Kampfsport betreiben und mit Waffen umgehen können. Auch Compütetkeönmisse seien wichtig. Eine Zusammenarbeit mit „linken Kräften“ sei nicht auszuschließen.
• Die neonazistische Schrift „’Reichsruf1 i;: stellte 1999 (Ausgabe Nr. 6) die These auf, ex sei lediglich eine Frage der Zeit, wann ^’i ,i, J .1 ,s- m H,-\«. , . u‘ ■ 1 “ ^<iJ i • nu • 1
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überziehen und offen die nationale Revolution einleiten. Der Verfasser riet, sieh zum Eigenschutz im Ausland zu bewaffnen und sehloss mit der Forderung:
„ WEG MIT DEM SYSTEM!! – BILDET ZELLEN!! – WEHRT EUCH!!“
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Der „Reichsruf“ empfahl dazu sowohl die Lektüre der neonazistischen Schriftenreihe „Eine Bewegung in Waffen“ (vgl. Ziff. 5.2), als auch linksextremistische Schriften zum Thema „Stadtguerilla“. Zugleich veröffentlichte der „Reichsruf‘ ein Interview mit dem niederländischen Neonazi Constantijn KÜSTERS, in dem dieser das Konzept des „leäder-less resistance“ als möglichen Weg darstellt, sich in Deutschland Gehör zu verschaffen. Erstmals erschienen 1999 rechtsextremistische Mordaufrufe im Internet Das BfV ermittelte den Neonazi Dennis ENTEN-MANN als Urheber dieser Aufrufe. Auch mehrere weitere Internetaufrufe zur Gewalt gegen politische Gegner, so die Ankündigung eines bewaffneten Kampfes durch einen angeblichen »Arischen Kämpferbund“ (ÄKB) gehen vermutlich auf ENTENMANN zurück.“
‚ Seine Gesinnungsgenossen fordert er daher
Die Homepage „Freie Nationalisten Nationaler Widerstand Ruhr“ veröffentlichte im März 2001 ein Interview mit Kay DIESNER. Darin erklärte der inhaftierte DIESNER, er vermisse am meisten die Möglichkeit, gegen „dieses ZOG“’15 zu kämpfen, Rechtsextremisten befinden sich nach seiner Vorstellung im Krieg mit dem
System
zis in der niederländischen Kleinstadt Mi-trite zum Kampf gegen das System auf: „Greift das System und ihre Knechte an, wo immer es geht. Auch sie, die gegen unsere Rasse vorgehen und sie zu vernichten suchen..- Stäatsschrautz, Staatsanwälte, Richter haben Namen, Adresse und Familie. (…) Als Vorbild mag uns hierbei die baskische ETA dienen. (…) Zeigt kein Erbarmen, keine Reue. Der weiße arische Widerstand lebt. Bildet Zellen nach dem Vorbild des führerlosen Widerstandes. Unterstützt die national-revolutionären Zellen, Sieg oder Walhalla!“14 ,
Seit Ende 2002 gab es wiederholt Gewakaufrufe von Rechtsextremisten, bei denen Verbindungen zu C18 hergestellt wurden: Die an C18 orientierten Publikationen „Stornier“ (deutsche Fassung) und „Tötenkopf-Magazin“ propagierten das Prinzip des , Jeaderless resistanee“. Im ^Toterikopf-Magazin^wurde zudem eine deutsche Übersetzung der englischen Ausarbeitung „Practica! Revolution – Guidelines For White SurvivaT veröffentlicht. Darin werden – in relativ allgemeiner Form – die Bildung von kleinen Zellen zu maximal vier Personen, eine Bewaffnung, Geldbeschaffung sowie sichere Verstecke und eine Ausbildung gefordert. Die genannten Publikationen sind bislang in der deutschen rechtsextremistischen Szene nicht allgemein verbreitet.
Nachdem auf der Homepage „combatl8.org“ seit Ende 2002 bereits mehrere deutschsprachige Beiträge veröffentlicht wurden, konnte dort Anfang 2004 ein neu eingerichtetes deutschsprachiges Forum festgestellt werden. In. diesem Bereich kam es seitdem durch deutsche Nutzer wiederholt zu strafrechtlich relevanten Einträgen, darunter diverse Gewaltaufrufe.
Pages Ulli«ÜJlSJ)!i(.;Vl4VlSViWII «U1U1I.VU iv». ■, . __-.„.-
ter existieren auch rechtsextrerrdstische Internetseiten mit derartigen Anleitungen, Seit 1997 sind dem BfV insgesamt 15 Homepages dieser Art bekannt geworden. Die meisten waren – zum Teil auch aufgrund exekutiver Maßnahmen – nur eine Zeit lang abrufbar. Auf diesen Internetseiten werden häufig die gleichen Anleitungen komplett oder auszugsweise (zum Teil als Links oder auch zum Herunterladen) verbreitet. Sie haben Bezeichnungen wie „Der kleine Sprengmeister“ oder „DaskleineBorabeneinmaleins“ und sind vielfach so gestaltet, dass auch Laien mit einfachen Mitteln gefährlichen Sprengstoff und Sprengsätze herstellen können. Aufrufe, diese auch im Kampf gegen den politischen Gegner oder den Staat einzusetzen, enthalten solche Internetseiten in der Regel nicht. Sicherstellungen von Sprengstoff und Sprengsätzen ia der Szene belegten in der Vergangenheit jedoch, dass Rechtsextremisten versuchen, die über das Internet erlangten Bauanleitungen auch in die Praxis umzusetzen (vgl Ziff. 2,11,2.5 3 und 2,22).
Vereinzelt wurden auch rechtsextremistische Skinhead-Fanzines bekannt, die Auszüge aus umfangreicheren Bombenbauanleitungen enthielten.
5.5 Bewertung
Die Aufrufe zum bewaffneten Kampf stammen zumeist von Einzelpersonen ohne organisatorischeiiBintergrund. In der Regel erwarten die Autoren Aktionen anderer, sind aber selbst nicht zu diesem Schritt bereit Sie treffen jedoch auf ein Potenzial gewaltbereiter Rechtsextremisten, das für die Idee, einer starken, kampfbereiten Elite anzugehören, durchaus empfänglich ist. Insbesondere die Vorstellungen von einem „Leaderless Resistance“ und einem gemeinsamen großen Krieg gegen das System tragen dazu bei, dass selbst einzelne siehälsTeil einer ‚größeren Bewegung verstehen können und schüren so die Bereitschaft, schwerste Straftaten zu begehen. Das Ausmaß der Gewaltdiskussion ist zu einem nicht unerheblichen Teil anlassabhängig. Es gibt aber auch einen deutliehen Hinweis auf die jeweilige aktuelle Gefährdttngsla-ge. Der relative Höhepunkt gewaltbejahender Äußerungen in den Jahren 1999 und 2000 korrespondierte, mit tatsächlichen Vorbereitungshandiungen für schwerste Anschläge
hen konnte. Seither worden nur vereinzelt. Pianungen für einen Einsatz von Waffen oder Sprengstoff bekannt und auch nur wenige derartige Gegenstände bei Rechtsextremisten sichergestellt Dies dürfte nicht zuletzt auf die genannten Exekütivmaßnahmen im Jahr 2000 zurückzuführen sein. Damit gelang es nicht nur, weitere Planungen Einzelner zunichte zu machen; vielmehr dürften die Zugriffe der Sicherheitsbehorden auch eine erhebliche abschreckende Wirkung erzielt haben, indem sie gewaltbereiten Rechtsextremisten das hohe Entdeckungsrisiko verdeutlichten. Besonderen Eindruck haben in-der Szene auch die Exekutivmaßnahrnen gegen den Personenkreis am Martin WIESE im September 2003 hinterlassen. Die Verdachtsfälle konnten indes nicht immer abschließend geklärt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Hintergründe der noch ungeklärten Sprengstoffanschläge sowie der – zurzeit nicht mehr aktiven – „Nationalen Bewegung“.
Gleichwohl bleibt festzuhalten: Derzeit sind in Deutschland keine rechtsterroristischen Organisationen und Strukturen erkennbar.
Zu fragen bleibt, unter welchen Bedingungen, in welcher Ausprägung und mit welchen speziellen Risiken sich rechtsextremistischer Terrorismus in Deutschland entwickeln könnte. Hierfür sind mehrere Aspekte bedeutsam. Für einen’planmäßigenKampf aus der Illegalität heraus, wie ihn auf linksex-trernistischer Seite die „Rote Armee Fraktion“ (RAF) und die „Bewegung 2. Juni“ praktizierten, mangelt es an einer auf die aktuelle Situation in Deutschland bezogenen Strategie zur gewaltsamen Überwindung des „Systems“. Es fehlen geeignete Führungspersonen, Logistik und finanzielle Mittel. Ungeachtet der Tatsache, dass es den „Bntnbenbastlem von Jena“ jahrelang gelungen war, sich ihrer Verhaftung zu entziehen, gibt es keine wirkungsvolle Un-terstützerszene, um einen nachhaltigen Kampf aus dem Untergrund heraus führen zu können.
Möglich ist derzeit allenfalls ein von Kleinstgruppen oder Einzelpersonen (lone wulf) geführter „Feierabendterrorismus“1′, Daraus ergeben sich zum einen Grenzen in methodischer Hinsicht. Brand- oder Sprengstoffanschläge.
auch-mit Brieftomben, sind solchen Tätern eher möglich als komplexe Tatabläufe wie Entführungen oder das Errichten eines technisch aufwändigen Hinterhaus. Zum anderen schränkt eine ücrarOiK Struktur die Wahl uHhdichor
sen, die den eigenen politischen Handtungsspieiraum wcnu W«,«v-^™„.T. Der Aufbau selbst kleinster militanter Gruppierungen- wird durch das hohe Misstranen innerhalb der Szene und die daraus resultierende Furcht vor Verrat ersehwert. Auch die Bedeutung von Wehrsportgruppen; aus denen sich terroristische Aktivitäten entwickeln könnten, ist zurzeit gering.
Der hohe staatliche Druck birgt andererseits die Gefahr, dass sich entsprechende Bestrebungen noch konspirativer und abgeschotteter entwickeln und Einzelne oder Kleinstgrappen sich weiter radikalisieren. Eine Radikalisierung der rechtsextreröistischen Szene ist darüber hinaus in Folge von Auseinandersetzungen mit linksextremistischen Aktivisten zu befürchten. Hier verfestigt sich‘-in der rechtsextremistischen Szene seit Jahren die Sichtweise, schutzlös den Angriffen-der „Antifa“ ausgesetzt zusein. Ein wirksames Gegenmittel müsse gefanden werden.
Der Waffenbesitz in der Szene stellt in diesem Zusammenhang ein zusätzliches Risiko dar. Relativ spontane Taten von Einzeltätem und Kleuistgrnppen, die diese Waffen auch ohne langfristige Zielsetzung und Konzeption einsetzen wie beispielweise DIESNER sind jederzeit möglich und kaum zu verhindern.

2 Gedanken zu „BfV: Gefahr eines bewaffneten Kampfes deutscher Rechtsextremisten – Entwicklungen von 1997 bis Mitte 2004

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